Charta der Vereinten Nationen
Vom 6.6.1973
Zuletzt geändert am 22.4.1974
(1) Jedes Mitglied des Wirtschafts- und Sozialrats hat eine Stimme.
(2) Beschlüsse des Wirtschafts- und Sozialrats bedürfen der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder.