UNCh

UN-Charta

Charta der Vereinten Nationen

Vom 6.6.1973

Zuletzt geändert am 22.4.1974

Art. 31

Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrats ist, kann ohne Stimmrecht an der Erörterung jeder vor den Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der Auffassung ist, daß die Interessen dieses Mitglieds besonders betroffen sind.