Charta der Vereinten Nationen
Vom 6.6.1973
Zuletzt geändert am 22.4.1974
Die Organisation genießt im Hoheitsgebiet jedes Mitglieds die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich ist.