Zweiter Teil
Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt
Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 138
Sachgründungsbericht
Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.