Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Vom
26.11.2001
Neugefasst am
27.8.2002
Zuletzt geändert am
6.5.2024
Abschnitt 3
Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 5
Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.