Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Vom 26.11.2001
Neugefasst am 27.8.2002
Zuletzt geändert am 6.5.2024
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.