UIG

Umweltinformationsgesetz

Vom 22.12.2004

Neugefasst am 27.10.2014

Zuletzt geändert am 25.2.2021

§ 7a

Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit

§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.