UERV

Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung

Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote

Vom 22.1.2018 (BGBl. I S. 169)

Zuletzt geändert am 4.6.2024 (BGBl. I S. Nr. 183)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Anrechnung und Ermittlung von Upstream-Emissionsminderungen
§ 3Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen
Teil 3
Projekttätigkeiten, Nachweise
Abschnitt 1
Antragsstellung, Zustimmung, Sicherheitsleistung
§ 7Antrag auf Zustimmung
Abschnitt 3
UER-Nachweise, UER-Register
Unterabschnitt 1
UER-Nachweise
§ 19Ausstellung von UER-Nachweisen
Unterabschnitt 2
UER-Register, Konten
§ 26Zugang zum UER-Register, Kontoeröffnung
Abschnitt 4
Validierungsstellen und Verifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Registrierung
§ 32Registrierung von Validierungsstellen und Verifizierungsstellen
Abschnitt 5
Kontrollen und Anordnungen
§ 44Kontrollen
Teil 4
DIN-Normen, behördliches Verfahren, Datenübermittlung, Berichtspflichten
§ 46Zugänglichkeit der DIN-Normen

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