TätoV

Tätowiermittel-Verordnung

Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

Vom 13.11.2008

Zuletzt geändert am 26.1.2016

§ 4

Gute Herstellungspraxis

Bei der Herstellung von Mitteln nach § 1 Satz 1 sind die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis zu berücksichtigen.