TrinkwV

Trinkwasserverordnung

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Vom 20.6.2023

Anlage 6

(zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) Untersuchungshäufigkeit

Teil I

Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet

Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen
oder produzierten Wassers
in Kubikmeter pro Tag
(siehe Anmerkung 1)
Parameter der Gruppe A
(siehe Anmerkung 2)
Anzahl der Untersuchungen pro Jahr
(siehe Anmerkungen 3 und 4)
Parameter der Gruppe B
(siehe Anmerkung 2)
Anzahl der Untersuchungen
(siehe Anmerkung 4)
< 1011 pro 3 Jahre
≥ 10 bis ≤ 1 00041 pro Jahr
> 1 000 bis ≤ 10 0004
zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 3 pro weitere 1 000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 1 000 Kubikmeter aufgerundet)
1 pro Jahr
zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 4 500 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 4 500 Kubikmeter aufgerundet)
> 10 000 bis ≤ 100 0003 pro Jahr
zuzüglich für die über 10 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 10 000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10 000 Kubikmeter aufgerundet)
> 100 00012 pro Jahr
zuzüglich für die über 100 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 25 000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25 000 Kubikmeter aufgerundet)

Anmerkung 1:Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr berechnet.
Anmerkung 2:Parameter der Gruppe A
  • Coliforme Bakterien
  • elektrische Leitfähigkeit
  • Escherichia coli (E. coli)
  • Färbung
  • Geruch
  • Geschmack
  • intestinale Enterokokken
  • Koloniezahl bei 22 °C
  • Koloniezahl bei 36 °C
  • Trübung
  • Wasserstoffionenkonzentration
Unter den nachfolgend bestimmten Bedingungen werden die Parameter der Gruppe A durch die folgenden Parameter ergänzt:
  • Aluminium, wenn es als Aufbereitungsstoff dazugegeben wird,
  • Clostridium perfringens, einschließlich Sporen, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird,
  • Eisen, wenn es als Aufbereitungsstoff dazugegeben wird,
  • Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse zur Abgabe beim zeitweiligen Ersatz einer leitungsgebundenen Wasserversorgung bestimmt ist.
Parameter der Gruppe B
Parameter der Gruppe B sind alle Parameter, die nach § 28 Absatz 1 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 Teil I zu untersuchen sind, sofern diese nicht bereits als Parameter der Gruppe A zu untersuchen sind.
Anmerkung 3:Die angegebene Häufigkeit gilt für Trinkwasser, das zur Abgabe beim zeitweiligen Ersatz einer leitungsgebundenen Wasserversorgung bestimmt ist. Abweichend hiervon ist bei einer zeitweiligen, kurzfristigen Wasserversorgung durch Wassertransport-Fahrzeuge das in den Fahrzeugen bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden zu untersuchen, wenn der betreffende Wasserspeicher nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist.
Anmerkung 4:Die angegebene Häufigkeit wird wie folgt errechnet: z. B. 4 300 m3/Tag = 16 Proben pro Jahr für Parameter der Gruppe A (vier für die ersten 1 000 m3/Tag + vier mal drei für die zusätzlichen 3 300 m3/Tag). Für die Parameter der Gruppe B ergeben sich zwei Proben (eine für die ersten 1 000 m3/Tag + eine für die zusätzlichen 3 300 m3/Tag).

Teil II

Häufigkeit der Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe

Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag
(siehe Anmerkung)
Anzahl der Untersuchungen pro Jahr
Menge ≤ 1 0001
1 000 < Menge ≤ 10 0001
zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 3 300 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 3 300 Kubikmeter aufgerundet)
10 000 < Menge ≤ 100 0003
zuzüglich für die über 10 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 10 000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10 000 Kubikmeter aufgerundet)
Menge > 100 00010
zuzüglich für die über 100 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 25 000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25 000 Kubikmeter aufgerundet)

Anmerkung:Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr hinweg berechnet. Anstelle der Menge des abgegebenen oder produzierten Wassers kann die zuständige Behörde zur Bestimmung der Mindesthäufigkeit auch die Einwohnerzahl eines Versorgungsgebiets heranziehen und eine tägliche Pro-Kopf-Wasserabnahme von 200 Liter ansetzen.