TrinkwV

Trinkwasserverordnung

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Vom 20.6.2023 (BGBl. I S. Nr. 159, 2)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Beschaffenheit des Trinkwassers
§ 5Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 3
Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
§ 11Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen
Abschnitt 4
Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
§ 13Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
Abschnitt 5
Aufbereitung
§ 18Aufbereitungszwecke
Abschnitt 6
Untersuchungspflichten des Betreibers
§ 27Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser
Abschnitt 8
Zugelassene Untersuchungsstellen
§ 39Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
Abschnitt 9
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
§ 41Stelle der Probennahme
Abschnitt 10
Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
§ 45Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform
Abschnitt 11
Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
§ 47Anzeigepflichten
Abschnitt 15
Berichtswesen
§ 69Berichtspflichten der Behörden
Abschnitt 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 71Straftaten

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