(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) In der Anlage (Gebührenverzeichnis) tritt Nummer 4 am 1. Juli 2020 in Kraft.
(3) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Transparenzregistergebührenverordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3982) außer Kraft.