TPG

Transplantationsgesetz

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

Vom 5.11.1997

Neugefasst am 4.9.2007

Zuletzt geändert am 22.3.2024

§ 23

Bundeswehr

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug dieses Gesetzes bei der Überwachung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr.