TPG

Transplantationsgesetz

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

Vom 5.11.1997

Neugefasst am 4.9.2007

Zuletzt geändert am 22.3.2024

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 21

Zuständige Bundesoberbehörde

Zuständige Bundesoberbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Paul-Ehrlich-Institut.