Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Vom 5.11.1997
Neugefasst am 4.9.2007
Zuletzt geändert am 22.3.2024
Zuständige Bundesoberbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Paul-Ehrlich-Institut.