TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 14.3.2023

§ 82

Informationen über Baustellen

Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.