TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 9.1.2026

§ 36

Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.