TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 2.12.2025

§ 200

Mediation

Die Bundesnetzagentur kann in geeigneten Fällen zur Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten den Parteien einen einvernehmlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle im Wege eines Mediationsverfahrens vorschlagen.