TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 2.12.2025

§ 196

Jahresbericht

1Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. 2In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.