TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 9.1.2026

§ 192

Medien der Veröffentlichung

Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihrer Internetseite, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.