TierZDV

Tierzuchtdurchführungsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes

Vom 13.7.2021

Abschnitt 3
Lehrgänge über Embryotransfer

§ 31

Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1. die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2. eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.