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TierZDV
Tierzuchtdurchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
Vom 13.7.2021 (BGBl. I S. 2904)
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
§ 2
Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§ 3
Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
§ 4
Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
§ 5
Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
§ 6
Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
§ 7
Pferdesportliche Veranstaltungen
§ 8
Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
§ 9
Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
Kapitel 3
Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1
Künstliche Besamung
§ 10
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
§ 11
Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
§ 12
Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
§ 13
Kennzeichnung von Samen
§ 14
Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
§ 15
Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 16
Prüfeinsatz
Abschnitt 3
Embryotransfer
§ 17
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 18
Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
§ 19
Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 20
Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 21
Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
§ 22
Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang
§ 23
Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
Kapitel 4
Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1
Ausbildungsstätten
§ 24
Anforderungen an Ausbildungsstätten
Abschnitt 2
Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1
Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
§ 25
Zulassungsvoraussetzungen
§ 26
Lehrinhalte
§ 27
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2
Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
§ 28
Zulassungsvoraussetzungen
§ 29
Lehrinhalte
§ 30
Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Lehrgänge über Embryotransfer
§ 31
Zulassungsvoraussetzungen
§ 32
Lehrinhalte
§ 33
Abschlussprüfung
Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 34
Ordnungswidrigkeiten
§ 35
Übergangsvorschriften
§ 36
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Anlage 2
(zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
Anlage 2a
(zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Anlage 3
(zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
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