TierZDV

Tierzuchtdurchführungsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes

Vom 13.7.2021 (BGBl. I S. 2904)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
§ 2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
Kapitel 3
Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1
Künstliche Besamung
§ 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 16Prüfeinsatz
Kapitel 4
Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1
Ausbildungsstätten
§ 24Anforderungen an Ausbildungsstätten
Abschnitt 2
Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1
Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
§ 25Zulassungsvoraussetzungen
Unterabschnitt 2
Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
§ 28Zulassungsvoraussetzungen
Abschnitt 3
Lehrgänge über Embryotransfer
§ 31Zulassungsvoraussetzungen
Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 34Ordnungswidrigkeiten

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×