TierSeuchMeldV

Tierseuchenmeldeverordnung

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

Vom 10.3.2026

§ 11

Form der Mitteilung

Die Mitteilungen nach § 8 Absatz 1 und § 10 haben mit der IT-Anwendung „Tierseuchennachrichten (TSN)“ zu erfolgen.