TierSchG

Tierschutzgesetz

Vom 24.7.1972

Neugefasst am 18.5.2006

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 21a

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen werden.