Vom 24.7.1972
Neugefasst am 18.5.2006
Zuletzt geändert am 20.12.2022
Das Bundesministerium erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich sind.