TierSchG

Tierschutzgesetz

Vom 24.7.1972

Neugefasst am 18.5.2006

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 11c

Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.