TierSchG

Tierschutzgesetz

Vom 24.7.1972

Neugefasst am 18.5.2006

Zuletzt geändert am 18.6.2021

Erster Abschnitt
Grundsatz

§ 1

1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.