TierGesG

Tiergesundheitsgesetz

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

Vom 22.5.2013

Neugefasst am 21.11.2018

Zuletzt geändert am 4.3.2026

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

1Dieses Gesetz regelt die Vorbeugung vor Seuchen bei Tieren und deren Bekämpfung. 2In diesem Rahmen dient es auch der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von gehaltenen Tieren, soweit diese der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. 3§ 39 bleibt unberührt.