TierGesG

Tiergesundheitsgesetz

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

Vom 22.5.2013

Neugefasst am 21.11.2018

Zuletzt geändert am 21.12.2022

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

1Dieses Gesetz regelt die Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung. 2In diesem Rahmen dient es auch der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen, soweit das Vieh oder die Fische der landwirtschaftlichen Erzeugung dient oder dienen. 3§ 39 bleibt unberührt.