TierErzHaVerbG

Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz

Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen

Vom 8.12.2008

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 11

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.