Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen
Vom
8.12.2008
Zuletzt geändert am
20.12.2022
§ 11
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.