Tier-LMÜV

Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Vom 8.8.2007

Neugefasst am 3.9.2018

Zuletzt geändert am 11.4.2024

Anlage 1

(zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit



    1.
  • Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde



  • 2.
  • Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde



  • 3.
  • (weggefallen)
  • 4.
  • Stempel für genussuntaugliches Fleisch