Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Vom
8.8.2007
Neugefasst am
3.9.2018
Zuletzt geändert am
11.4.2024
Anlage 1
(zu § 8)
Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde