Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
Vom 22.12.2010
Zuletzt geändert am 5.12.2012
In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.