ThUG

Therapieunterbringungsgesetz

Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

Vom 22.12.2010

Zuletzt geändert am 5.12.2012

§ 19

Gerichtskosten

In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.