TGV

Trennungsgeldverordnung

Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland

Vom 20.5.1986

Neugefasst am 29.6.1999

Zuletzt geändert am 8.1.2020

§ 5a

Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern

1Berechtigte nach § 3, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern für von der obersten Dienstbehörde beschlossene personelle Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, erhalten eine Reisebeihilfe für jede Woche. 2§ 5 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt.