Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Vom 1.7.1998
Neugefasst am 28.8.2007
Zuletzt geändert am 11.5.2023
Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tätigkeit der Anwendung von Blutprodukten ausübt und die Voraussetzungen der in diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt, darf diese Tätigkeit weiter ausüben.