TFG

Transfusionsgesetz

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Vom 1.7.1998 (BGBl. I S. 1752)

Neugefasst am 28.8.2007 (BGBl. I S. 2169)

Zuletzt geändert am 11.5.2023 (BGBl. I S. Nr. 123)

Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
§ 1Zweck des Gesetzes
Zweiter Abschnitt
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
§ 3Versorgungsauftrag
Dritter Abschnitt
Anwendung von Blutprodukten
§ 13Anforderungen an die Durchführung
Vierter Abschnitt
Rückverfolgung
§ 19Verfahren
Fünfter Abschnitt
Meldewesen
§ 21Koordiniertes Meldewesen
Sechster Abschnitt
Sachverständige
§ 24Arbeitskreis Blut
Siebter Abschnitt
Pflichten der Behörden
§ 25Mitteilungspflichten der Behörden
Achter Abschnitt
Sondervorschriften
§ 26Bundeswehr
Neunter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
§ 27Zuständige Bundesoberbehörden
Zehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31Strafvorschriften
Elfter Abschnitt
Übergangsvorschriften
§ 33

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