Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Vom 1.7.1998
Neugefasst am 28.8.2007
Zuletzt geändert am 11.5.2023
1Die Vorschriften des Arzneimittelrechts, des Medizinprodukterechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. 2Das Transplantationsrecht findet keine Anwendung.