Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
Vom 1.7.1998
Neugefasst am 28.8.2007
Zuletzt geändert am 11.5.2023
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Regelung von Art, Umfang und Darstellungsweise der Angaben nach diesem Abschnitt zu erlassen.