TeleGebV

Telematikgebührenverordnung

Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik

Vom 4.9.2017

Zuletzt geändert am 29.6.2021

§ 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.