TechKontrollV

Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße

Vom 21.5.2003

Zuletzt geändert am 2.3.2023

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die technische Kontrolle von Nutzfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen oder aus einem Drittland in Deutschland einfahren.

(2) Auf Grund anderer Rechtsvorschriften durchzuführende Kontrollen von Nutzfahrzeugen, die nicht unter Absatz 1 fallen, bleiben unberührt.