TBelV

Transparenzregisterbeleihungsverordnung

Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Vom 27.6.2017

Zuletzt geändert am 15.12.2023

§ 5

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Sie tritt am 31. Dezember 2031 außer Kraft.