TAppV

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Vom 27.7.2006

Zuletzt geändert am 15.8.2019

Anlage 7

(zu § 56 Abs. 3)





(Bezeichnung der zuständigen Behörde)
Bescheinigung
über die praktische Ausbildung
in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Der/Die Studierende der Veterinärmedizin

(Vor- und Zuname)
hat
1.in der Zeit vombis
in dem Schlachthof in,Tierart:,
2.in der Zeit vombis
in dem Schlachthof in,Tierart:,
3.in der Zeit vombis
in dem Schlachthof in,Tierart:,
die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet.
Zu oben Nummer 1.:
Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der
Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.
,den

(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)
Zu oben Nummer 2.:
Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der
Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.
,den

(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)
Zu oben Nummer 3.:
Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der
Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.
,den

(Siegel oder Stempel)

(Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)