Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
Vom
27.7.2006
Zuletzt geändert am
15.8.2019
Unterabschnitt 4
Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen
§ 61
Ausbildungsstätten, Dauer
1Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen.
2Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.