TAppV

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Vom 27.7.2006

Zuletzt geändert am 15.8.2019

§ 42

Geflügelkrankheiten

In dem Prüfungsfach Geflügelkrankheiten haben die Studierenden ihre Kenntnisse über Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Prophylaxe und Therapie der Krankheiten des Wirtschaftsgeflügels, der Wild-, Zier- und Zoovögel unter besonderer Berücksichtigung der Haltung und der Fütterung im Hinblick auf die Entstehung und Behandlung von Krankheiten nachzuweisen.