TAppV

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Vom 27.7.2006

Zuletzt geändert am 15.8.2019

Unterabschnitt 3
Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)

§ 22

Prüfungsfächer

Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

1. Anatomie,
2. Histologie und Embryologie,
3. Physiologie,
4. Biochemie und
5. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.