Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel
Vom
27.9.2021
Neugefasst am
21.5.2026
§ 35
Überwachung
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes über Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte ist Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2019/6 in der Fassung vom 23. November 2022 entsprechend anzuwenden.