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Soldatenversorgungsgesetz

Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Vom 20.8.2021

Zuletzt geändert am 27.2.2025

Abschnitt 2
Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Unterabschnitt 1
Arten der Dienstzeitversorgung

§ 26

Arten der Dienstzeitversorgung

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Unfallruhegehalt,
3. Übergangsgeld,
4. Ausgleich bei Altersgrenzen,
5. Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
6. Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
7. Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
8. Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
9. Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
10. Einmalzahlungen nach § 105.