SVBezGrV 2025

Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025

Vom 25.11.2024

§ 1

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

1Die Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 44 940 Euro. 2Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3 745 Euro.