StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Vom 26.4.2012

Zuletzt geändert am 10.6.2024

Anlage VIIIa

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung

    1
  • Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
  • Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
      1.
    • der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
    • 2.
    • der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
    oder, soweit solche nicht vorliegen,
      3.
    • diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
    zu überprüfen.
  • Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.
  • Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
  • 2
  • Umfang der Hauptuntersuchung
  • Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
  • 2.1
  • die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
  • 2.1.1
  • des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII
  • oder
  • 2.1.2
  • der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII
  • jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
  • 2.2
  • der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
  • 2.3
  • an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
  • 3
  • Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
  • 3.1
  • Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
  • 3.2
  • Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
  • 4
  • Untersuchungskriterien
  • Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
  • 4.1
  • Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
      4.1.1
    • eine vorgegebene Gestaltung,
    • 4.1.2
    • eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
    • 4.1.3
    • eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
    • 4.1.4
    • eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
    zu erfolgen.
  • 4.2
  • Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
      4.2.1
    • Beschädigung, Korrosion und Alterung,
    • 4.2.2
    • übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
    • 4.2.3
    • sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
    • 4.2.4
    • Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
    zu erfolgen.
  • 4.3
  • Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
  • 4.4
  • Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
  • 5
  • Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
  • Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.
  • Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass
      5.1
    • keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
    • 5.2
    • keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
    • 5.3
    • die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
    und
      5.4
    • keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
    werden können.
  • 6
  • Untersuchung
    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
  • 6.1
  • Bremsanlage
    Gesamtanlage●
    ●
    ●
    ●
    ●
    ●
    ●
    Einhaltung von Vorgaben
    Betriebsbremswirkung
    Feststellbremswirkung
    Gleichmäßigkeit
    Funktion der Dauerbrems-
    anlage
    – Auffälligkeiten
    Abstufbarkeit/Zeitverhalten
    – Auffälligkeiten
    Löseverhalten
    ●
    ●
    ●
    Hilfsbremswirkung
    Funktion des automatischen Blockierverhinderers
    Dichtheit
    Einrichtungen zur
    Energiebeschaffung
    ●Füllzeit
    – Auffälligkeiten

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Einrichtungen zur
    Energiebevorratung
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Funktion der Entwässerungseinrichtung
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
    Auflaufeinrichtung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Funktion
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    Steuer- und Regeleinrichtungen
    (Ventile)
    ●
    ●
    ●
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    bei Druckluftbremsanlagen:
    Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers
    Funktion der Abreißsicherung
    Funktion der selbsttätigen Bremsung
    Funktion des Löseventils am Anhänger
    Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)
    ●
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    Funktion des Bremskraftverstärkers
    Funktion der Drucksicherung
    Radbremse/Zuspanneinrichtung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Funktion
    ●
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion der Nachstelleinrichtung
    Einstellung
    Ausführung
    Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
    Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion
  • 6.2
  • Lenkanlage
    Gesamtanlage●Einhaltung von Vorgaben
    Betätigungseinrichtungen●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion der Lenkanlage
    ●
    ●
    Zustand
    Lenkkräfte
    – Auffälligkeit, Zulässigkeit
    Übertragungseinrichtungen●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Einstellung
    Lenkhilfe●Funktion●
    ●
    Zustand
    Dichtheit
    Lenkungsdämpfer●Zustand
  • 6.3
  • Sichtverhältnisse
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Scheiben●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Beeinträchtigung des Sichtfeldes
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    – Zulässigkeit

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Rückspiegel●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Zustand
    Beeinträchtigung der Sicht
    Scheibenwischer●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Funktion
    ●Zustand
    Scheibenwaschanlage●Funktion
  • 6.4
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.4.1
  • Aktive lichttechnische Einrichtungen
    Scheinwerfer und Leuchten●
    ●
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Anzahl
    – Zulässigkeit
    Funktion
    Einstellung der Scheinwerfer
    ●
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Prüfzeichen
    Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
    Anbaumaße und Sichtwinkel
    – Zulässigkeit
  • 6.4.2
  • Passive lichttechnische Einrichtungen
    Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Anzahl
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Prüfzeichen
    Anbaumaße und Sichtwinkel
    – Zulässigkeit
  • 6.4.3
  • Andere Teile der elektrischen Anlage
    elektrische Leitungen●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Verlegung, Absicherung
    Batterien●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
    elektrische Verbindungs-
    einrichtungen
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Anzahl
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion (Kontaktbelegung)
    Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion
    andere Teile●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
  • 6.5
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Achsen●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Art und Qualität der Reparaturausführung

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Aufhängung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit (Kraftrad)
    ●Zustand
    Federn, Stabilisator●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    pneumatische und hydro-
    pneumatische Federung
    ●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion und Einstellung der Ventile
    Schwingungsdämpfer/
    Achsdämpfung
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    Räder●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    Reifen●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
  • 6.6
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Rahmen/tragende Teile●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
    Aufbau●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit/Befestigung
    ●Zustand
    Unterfahrschutz/seitliche
    Schutzvorrichtung
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    mechanische Verbindungs-
    einrichtungen
    ●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    Stützeinrichtungen●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion
    Reserveradhalterung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion
    Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Prüf- bzw. Austauschfristen
    Funktion
    Kraftradverkleidung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    andere Teile●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Antrieb●Zustand
    – Auffälligkeiten
    ●Zustand
  • 6.7
  • Sonstige Ausstattungen
  • 6.7.1
  • Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
    Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme●
    ●
    ●
    Einhaltung von Vorgaben
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Anzahl, Anbringung
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    Airbag●Einhaltung von Vorgaben●Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
    Überrollschutz●Einhaltung von Vorgaben
    fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage●Einhaltung von Vorgaben
    sonstige Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.7.2
  • Weitere Ausstattungen
    Sicherung gegen unbefugte
    Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage
    ●
    ●
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    ●
    Zustand
    Unterlegkeile●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    Einrichtungen für Schallzeichen●
    ●
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    ●Zustand
    Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten●Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    Geschwindigkeitsmessgerät●
    ●
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    ●Genauigkeit
    Fahrtschreiber/Kontrollgerät●
    ●
    Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung
    Einhaltung der Prüffrist
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion
    Geschwindigkeitsbegrenzer●
    ●
    ●
    ●
    Einhaltung von Vorgaben
    Ausführung, Einbau
    – Zulässigkeit
    Vorhandensein von
    Prüfbescheinigung bzw.
    Verplombung
    Funktion, falls durchführbar
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Manipulationssicherheit
    Funktion

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Geschwindigkeitsschild(er)●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    weitere sicherheits-
    relevante Ausstattungen
    ●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.8
  • Umweltbelastung
  • 6.8.1
  • Geräusche
  • 6.8.1.1
  • Fahrzeuge allgemein
    Schalldämpferanlage●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Geräuschentwicklung
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Messung Fahrgeräusch
  • 6.8.1.2
  • Krafträder
    Schalldämpferanlage●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
    Geräuschentwicklung
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    Messung Standgeräusch
    bei nicht nachgewiesener
    Zulässigkeit
    Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung
    – Auffälligkeiten
    ●
    ●
    Zustand
    Messung Fahrgeräusch
  • 6.8.2
  • Abgase
  • 6.8.2.1
  • Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
    schadstoffrelevante Bauteile/
    Abgasanlage
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Abgasreinigungssystem●Abgasverhalten
    – Zulässigkeit
  • 6.8.2.2
  • Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
    schadstoffrelevante Bauteile/
    Abgasanlage
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Motormanagement-/
    Abgasreinigungssysteme
    ●
    ●
    Abgasverhalten
    – Zulässigkeit
    OBD-Daten (Modus 01)
    – Zulässigkeit
    ●OBD-Fehlercodes (Modus 03)
    – Zulässigkeit
  • 6.8.3
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
    Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen●Zustand
    – Auffälligkeiten
  • 6.8.4
  • Verlust von Flüssigkeiten
    Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Zustand
    Dichtheit
  • 6.8.5
  • Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
    gesamte Gasanlage●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Dichtheit
    ●
    ●
    Zustand
    Kennzeichnungen der Bauteile
  • 6.8.6
  • Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
    gesamte Wasserstoffanlage●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.8.7
  • Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
    gesamter elektrischer
    Antrieb
    ●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.8.8
  • Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
    gesamter Antrieb●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.9
  • Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
    einzelne Systeme●Einhaltung von Vorgaben
  • 6.9.1
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Ein-, Aus- und Notausstiege●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
    Funktion der Reversiereinrichtung
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion
    Hebeeinrichtungen/Hublifte,
    fremdkraftbetätigte Rampen
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Funktion
    ●
    ●
    Zustand
    Funktion

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Bodenbelag und Trittstufen●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    ●Zustand
    Platz für Fahrer und Begleit-
    personal
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    ●Zustand
    Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit
    ●
    ●
    Zustand
    Übereinstimmung mit
    Angaben auf Schild
    Festhalteeinrichtungen,
    Rückhalteeinrichtungen
    ●
    ●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    ●Ausführung
    – Zulässigkeit
    Fahrgastverständigungssystem●Funktion●Zustand
    Innenbeleuchtung●Funktion●Zustand
    Ziel-/Streckenschild,
    Liniennummer
    ●Ausführung●
    ●
    Funktion der Beleuchtungs-
    einrichtung
    Zustand
    Unternehmeranschrift●Ausführung
    Feuerlöscher●Einhaltung der Prüffrist●Zustand
    Brand-/Rauchmelder●Funktion●Zustand
    Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    ●Zustand
  • 6.9.2
  • Taxi
    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Taxischild/Beleuchtungseinrichtung●Ausführung●
    ●
    Zustand
    Funktion
    Fahrzeugfarbe●Ausführung
    – Zulässigkeit
    Unternehmeranschrift●Ausführung
    Fahrpreisanzeiger●
    ●
    Ausführung
    Verplombung
    ●Zustand
    Alarmeinrichtung●
    ●
    Ausführung
    – Zulässigkeit
    Funktion
    ●Zustand
  • 6.9.3
  • Krankenkraftwagen
    Kennzeichnung●Ausführung, Anbringung
    – Zulässigkeit
    ●Zustand
    Inneneinrichtung●Ausführung●Zustand
    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
  • 6.10
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
    Fahrzeug-Identifizierungsnummer●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
    ●Zustand
    Fabrikschild●Ausführung, Anbringung
    – Zulässigkeit
    ●Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
    Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG●
    ●
    Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung
    – Auffälligkeiten
    ●Übereinstimmung mit den
    tatsächlichen Maßen
    amtliches Kennzeichen
    (vorne und hinten)
    ●
    ●
    Zustand
    Ausführung
    Fahrzeugdokumente●Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen