StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Vom 26.4.2012

Zuletzt geändert am 20.7.2023

Anlage VIIIa

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung

    1
  • Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
  • Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
      1.
    • der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie
    • 2.
    • der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
    oder, soweit solche nicht vorliegen,
      3.
    • diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
    zu überprüfen.
  • Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.
  • Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
  • 2
  • Umfang der Hauptuntersuchung
  • Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
  • 2.1
  • die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
  • 2.1.1
  • des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII
  • oder
  • 2.1.2
  • der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII
  • jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
  • 2.2
  • der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
  • 2.3
  • an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
  • 3
  • Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
  • 3.1
  • Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
  • 3.2
  • Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
  • 4
  • Untersuchungskriterien
  • Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
  • 4.1
  • Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
      4.1.1
    • eine vorgegebene Gestaltung,
    • 4.1.2
    • eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
    • 4.1.3
    • eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
    • 4.1.4
    • eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
    zu erfolgen.
  • 4.2
  • Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
      4.2.1
    • Beschädigung, Korrosion und Alterung,
    • 4.2.2
    • übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
    • 4.2.3
    • sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
    • 4.2.4
    • Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
    zu erfolgen.
  • 4.3
  • Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
  • 4.4
  • Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
  • 5
  • Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
  • Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.
  • Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass
      5.1
    • keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
    • 5.2
    • keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
    • 5.3
    • die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
    und
      5.4
    • keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
    werden können.
  • 6
  • Untersuchung
    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
  • 6.1
  • Bremsanlage
    Gesamtanlage





    Einhaltung von Vorgaben
    Betriebsbremswirkung
    Feststellbremswirkung
    Gleichmäßigkeit
    Funktion der Dauerbrems-
    anlage
    Auffälligkeiten
    Abstufbarkeit/Zeitverhalten
    Auffälligkeiten
    Löseverhalten


    Hilfsbremswirkung
    Funktion des automatischen Blockierverhinderers
    Dichtheit
    Einrichtungen zur
    Energiebeschaffung
    Füllzeit
    Auffälligkeiten

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Einrichtungen zur
    Energiebevorratung

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Funktion der Entwässerungseinrichtung

    Zustand
    Ausführung
    Betätigungs- und ÜbertragungseinrichtungenZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
    Auflaufeinrichtung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Funktion

    Zustand
    Ausführung
    Steuer- und Regeleinrichtungen
    (Ventile)





    Zustand
    Auffälligkeiten
    bei Druckluftbremsanlagen:
    Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers
    Funktion der Abreißsicherung
    Funktion der selbsttätigen Bremsung
    Funktion des Löseventils am Anhänger
    Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)



    Zustand
    Ausführung
    Funktion des Bremskraftverstärkers
    Funktion der Drucksicherung
    Radbremse/Zuspanneinrichtung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Funktion



    Zustand
    Funktion der Nachstelleinrichtung
    Einstellung
    Ausführung
    Prüfeinrichtungen und PrüfanschlüsseZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
    Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
  • 6.2
  • Lenkanlage
    GesamtanlageEinhaltung von Vorgaben
    Betätigungseinrichtungen

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion der Lenkanlage

    Zustand
    Lenkkräfte
    – Auffälligkeit, Zulässigkeit
    ÜbertragungseinrichtungenZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Einstellung
    LenkhilfeFunktion
    Zustand
    Dichtheit
    LenkungsdämpferZustand
  • 6.3
  • Sichtverhältnisse
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
    Scheiben
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Beeinträchtigung des Sichtfeldes

    Zustand
    Ausführung
    Zulässigkeit

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Rückspiegel
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    Zulässigkeit

    Zustand
    Beeinträchtigung der Sicht
    Scheibenwischer
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Funktion
    Zustand
    ScheibenwaschanlageFunktion
  • 6.4
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
  • 6.4.1
  • Aktive lichttechnische Einrichtungen
    Scheinwerfer und Leuchten



    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Anzahl
    Zulässigkeit
    Funktion
    Einstellung der Scheinwerfer



    Zustand
    Prüfzeichen
    Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
    Anbaumaße und Sichtwinkel
    Zulässigkeit
  • 6.4.2
  • Passive lichttechnische Einrichtungen
    Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Anzahl
    Zulässigkeit


    Zustand
    Prüfzeichen
    Anbaumaße und Sichtwinkel
    Zulässigkeit
  • 6.4.3
  • Andere Teile der elektrischen Anlage
    elektrische LeitungenZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Verlegung, Absicherung
    BatterienZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
    elektrische Verbindungs-
    einrichtungen


    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Anzahl
    Zulässigkeit

    Zustand
    Funktion (Kontaktbelegung)
    Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
    andere TeileZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
  • 6.5
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
    AchsenZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Art und Qualität der Reparaturausführung

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Aufhängung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit (Kraftrad)
    Zustand
    Federn, StabilisatorZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Ausführung
    Zulässigkeit
    pneumatische und hydro-
    pneumatische Federung
    Zustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Funktion und Einstellung der Ventile
    Schwingungsdämpfer/
    Achsdämpfung

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Zustand
    Räder
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Zustand
    Reifen
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Zustand
  • 6.6
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
    Rahmen/tragende TeileZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
    Aufbau
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit/Befestigung
    Zustand
    Unterfahrschutz/seitliche
    Schutzvorrichtung

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Zustand
    mechanische Verbindungs-
    einrichtungen
    Zustand
    Auffälligkeiten


    Zustand
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion
    StützeinrichtungenZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Funktion
    Reserveradhalterung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit

    Zustand
    Funktion
    Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung


    Zustand
    Prüf- bzw. Austauschfristen
    Funktion
    Kraftradverkleidung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Zustand

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    andere TeileZustand
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Ausführung
    Zulässigkeit
    AntriebZustand
    Auffälligkeiten
    Zustand
  • 6.7
  • Sonstige Ausstattungen
  • 6.7.1
  • Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
    Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme

    Einhaltung von Vorgaben
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Anzahl, Anbringung
    Zulässigkeit

    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion
    AirbagEinhaltung von VorgabenEinhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
    ÜberrollschutzEinhaltung von Vorgaben
    fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/LenkanlageEinhaltung von Vorgaben
    sonstige AusstattungenEinhaltung von Vorgaben
  • 6.7.2
  • Weitere Ausstattungen
    Sicherung gegen unbefugte
    Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage

    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion

    Zustand
    Unterlegkeile
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    Zulässigkeit
    Zustand
    Einrichtungen für Schallzeichen
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion
    Zustand
    Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, VerbandskastenAusführung
    Zulässigkeit
    Zustand
    Geschwindigkeitsmessgerät
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion
    Genauigkeit
    Fahrtschreiber/Kontrollgerät
    Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung
    Einhaltung der Prüffrist

    Zustand
    Funktion
    Geschwindigkeitsbegrenzer


    Einhaltung von Vorgaben
    Ausführung, Einbau
    Zulässigkeit
    Vorhandensein von
    Prüfbescheinigung bzw.
    Verplombung
    Funktion, falls durchführbar


    Zustand
    Manipulationssicherheit
    Funktion

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Geschwindigkeitsschild(er)
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    Zulässigkeit
    Zustand
    weitere sicherheits-
    relevante Ausstattungen
    Einhaltung von Vorgaben
  • 6.8
  • Umweltbelastung
  • 6.8.1
  • Geräusche
  • 6.8.1.1
  • Fahrzeuge allgemein
    Schalldämpferanlage

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Geräuschentwicklung
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklung
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Messung Fahrgeräusch
  • 6.8.1.2
  • Krafträder
    Schalldämpferanlage

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
    Geräuschentwicklung
    Auffälligkeiten


    Zustand
    Messung Standgeräusch
    bei nicht nachgewiesener
    Zulässigkeit
    Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklung
    Auffälligkeiten

    Zustand
    Messung Fahrgeräusch
  • 6.8.2
  • Abgase
  • 6.8.2.1
  • Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
    schadstoffrelevante Bauteile/
    Abgasanlage

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    AbgasreinigungssystemAbgasverhalten
    Zulässigkeit
  • 6.8.2.2
  • Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
    schadstoffrelevante Bauteile/
    Abgasanlage

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Motormanagement-/
    Abgasreinigungssysteme

    Abgasverhalten
    Zulässigkeit
    OBD-Daten (Modus 01)
    Zulässigkeit
    OBD-Fehlercodes (Modus 03)
    Zulässigkeit
  • 6.8.3
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
    Zündanlage/andere elektrische und elektronische EinrichtungenZustand
    Auffälligkeiten
  • 6.8.4
  • Verlust von Flüssigkeiten
    Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit

    Zustand
    Dichtheit
  • 6.8.5
  • Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
    gesamte Gasanlage

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Dichtheit

    Zustand
    Kennzeichnungen der Bauteile
  • 6.8.6
  • Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
    gesamte WasserstoffanlageEinhaltung von Vorgaben
  • 6.8.7
  • Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
    gesamter elektrischer
    Antrieb
    Einhaltung von Vorgaben
  • 6.8.8
  • Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
    gesamter AntriebEinhaltung von Vorgaben
  • 6.9
  • Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
    einzelne SystemeEinhaltung von Vorgaben
  • 6.9.1
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
    Ein-, Aus- und Notausstiege

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    Zulässigkeit
    Funktion der Reversiereinrichtung

    Zustand
    Funktion
    Hebeeinrichtungen/Hublifte,
    fremdkraftbetätigte Rampen

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Funktion

    Zustand
    Funktion

    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
    Bodenbelag und Trittstufen
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zustand
    Platz für Fahrer und Begleit-
    personal

    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zustand
    Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    Zulässigkeit

    Zustand
    Übereinstimmung mit
    Angaben auf Schild
    Festhalteeinrichtungen,
    Rückhalteeinrichtungen


    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl,
    Anbringung
    Zulässigkeit
    Funktion
    Ausführung
    Zulässigkeit
    FahrgastverständigungssystemFunktionZustand
    InnenbeleuchtungFunktionZustand
    Ziel-/Streckenschild,
    Liniennummer
    Ausführung
    Funktion der Beleuchtungs-
    einrichtung
    Zustand
    UnternehmeranschriftAusführung
    FeuerlöscherEinhaltung der PrüffristZustand
    Brand-/RauchmelderFunktionZustand
    Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Zustand
  • 6.9.2
  • Taxi
    GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
    Taxischild/BeleuchtungseinrichtungAusführung
    Zustand
    Funktion
    FahrzeugfarbeAusführung
    Zulässigkeit
    UnternehmeranschriftAusführung
    Fahrpreisanzeiger
    Ausführung
    Verplombung
    Zustand
    Alarmeinrichtung
    Ausführung
    Zulässigkeit
    Funktion
    Zustand
  • 6.9.3
  • Krankenkraftwagen
    KennzeichnungAusführung, Anbringung
    Zulässigkeit
    Zustand
    InneneinrichtungAusführungZustand
    Untersuchungspunkt
    (Bauteil, System)
    Untersuchungskriterium
    Pflichtuntersuchungen
    Ergänzungsuntersuchungen
    (Beispiele)
  • 6.10
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
    Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
    Zustand
    FabrikschildAusführung, Anbringung
    Zulässigkeit
    Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
    Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
    Zustand
    Auffälligkeiten
    Ausführung
    Auffälligkeiten
    Übereinstimmung mit den
    tatsächlichen Maßen
    amtliches Kennzeichen
    (vorne und hinten)

    Zustand
    Ausführung
    FahrzeugdokumenteÜbereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen