StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Vom 26.4.2012

Zuletzt geändert am 10.6.2024

§ 54b

Windsichere Handlampe

In Kraftomnibussen muss außer den nach § 53a Absatz 1 erforderlichen Warneinrichtungen eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige windsichere Handlampe mitgeführt werden.