StVUnfStatG

Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz

Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Vom 15.6.1990

Zuletzt geändert am 31.8.2015

§ 3

Als Hilfsmerkmale der Statistik werden die übermittelnde Polizeidienststelle und ihre Tagebuch-Nummer sowie die Kraftfahrzeugkennzeichen der beteiligten Verkehrsmittel erfaßt.