Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vom 16.3.1976
Zuletzt geändert am 5.10.2021
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.