StVO

Straßenverkehrs-Ordnung

Vom 6.3.2013

Zuletzt geändert am 28.8.2023

§ 36a

Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

1Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. 2Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.